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Diskussion um Platzvergabe für NSU-Prozess geht weiter.

© dpa

NSU-Prozess: Ombudsfrau fordert rechtliche Konsequenzen

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer, Barbara John, fordert die Politik auf, Konsequenzen aus dem Chaos um die knappen Presseplätze beim NSU-Prozess zu ziehen und das Thema Videoübertragung rasch anzugehen. Ein Berliner Journalist hat mit dieser Forderung gerade eine Niederlage erlebt.

Über die Vergabe der Presseplätze für den Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe gibt es weiter großen Unmut. „Dieser Prozess hat eine bedeutende Funktion, weil er für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft wichtig ist und dafür ist größtmögliche Öffentlichkeit notwendig, dafür konnte das Gericht aber nicht sorgen“, sagte die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), Barbara John, dem Tagesspiegel.

Sie sprach sich zwar klar dafür aus, den Prozessbeginn nicht ein weiteres Mal zu verschieben, aber sie forderte von der Politik, Konsequenzen zu ziehen. Im Mittelpunkt stehe dabei die Videoübertragung des Geschehens in einen anderen Gerichtssaal. „Ich verstehe nicht, warum der Gesetzgeber das nicht schon im Vorfeld des Prozesses geklärt hat. Jetzt muss dieses Thema dringend angegangen werden“, sagte John. Natürlich sei die Justiz unabhängig, aber eben nicht unfehlbar. Im Fall des NSU seien die Sicherheitsbehörden schon nicht auf der Höhe der Zeit gewesen, die Justiz sei es jetzt auch nicht. „Wir brauchen ein modernes Recht, was sich auch den Realitäten unserer Gesellschaft anpasst, aber das haben wir derzeit nicht“, erklärte John.

Gegen das erste Vergabeverfahren des Oberlandesgerichts München (OLG) hatte die türkische Zeitung „Sabah“ erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht in Karlsruhe gab dem OLG München verschiedene Optionen, mit dem fehlerhaften Verfahren umzugehen, unter anderem auch ein neues Verfahren zu starten. Dafür hat sich das OLG entschieden und die 50 zur Verfügung stehenden Plätze verlost. Dabei sind einige überregionale Zeitungen und Nachrichtenagenturen, die beim ersten Verfahren akkreditiert waren, nun nicht mehr zum Zug gekommen. Jetzt musste das Gericht auch bei diesem zweiten Verfahren Pannen zugeben. So landete die Bewerbung des MDR-Hörfunks versehentlich im Korb für die öffentlich- rechtlichen Fernsehsender. Außerdem ist laut ARD-Tagesschau das Los auf einen freien WDR-Mitarbeiter gefallen, der seine Bewerbung eigentlich längst zurückgezogen hatte. Sein Platz soll nun neu verlost werden, was laut OLG den Prozessstart am kommenden Montag nicht gefährde.

Den Unmut wird das kaum lindern. Einige Zeitungen hatten Klagen gegen das Verfahren erwogen, wie beispielsweise die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die will aber nun genau wie die „Welt“ und die Wochenzeitung „Zeit“ doch nicht vor Gericht ziehen. Zwar halten alle an ihrer Kritik fest, allerdings will keine der Zeitungen den Prozessbeginn erneut gefährden. Der Tagesspiegel ist ebenfalls, anders als beim ersten Vergabeverfahren, nicht dabei und prüft derzeit eine Klage. Die Chefredakteure des Tagesspiegels, Stephan-Andreas Casdorff und Lorenz Maroldt, erklären: "Das Losverfahren war unnötig, das Ergebnis ist lächerlich. Dass ausgerechnet beim größten Neonazi-Prozess seit Jahrzehnten die Redakteure mit der größten Kompetenz und Erfahrung auf diesem Gebiet nicht zugelassen sind, dass ihnen ihre Akkreditierung entzogen wurde - das ist eine Farce. Wir erwägen eine Klage."

Eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlebte am Mittwoch der freie Journalist Martin Lejeune. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ab. Eine Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb sei offensichtlich nicht gegeben, erklärte das Karlsruher Gericht. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze habe der Vorsitzende Richter "einen erheblichen Ermessensspielraum". Der Berliner Journalist gehörte zu denen, die zunächst einen der 50 reservierten Presseplätze erhalten hatten, beim Losverfahren aber kein Glück hatten.

Im Mittelpunkt des am Montag beginnenden Prozesses steht Beate Zschäpe. Sie ist die einzige Überlebende des rechten Terrortrios, das als NSU bekannt wurde und zu dem auch Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gehörten, die sich kurz vor dem Auffliegen des NSU selbst umgebracht haben. Einem Bericht der „Bild am Feiertag“ zufolge ist Zschäpe voll schuldfähig. Zu diesem Schluss komme der Psychiater Henning Saß vom Universitätsklinikum Aachen in einem Gutachten für das Oberlandesgericht München.

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